Fakten zum Innovationstopf
Im Folgenden findet sich eine Darstellung der Abwicklung des Innovationstopf.
Der Innovationstopf der KUPF - Kulturplattform wird jährlich seit 1996 ausgeschrieben. Das im Folgenden geschilderte Prozedere ist seit 1998 unverändert. Diese Darstellung wurde 2006 von der Landeskulturdirektion für richtig befunden.
Fakten / Sachverhalt zur Abwicklung des Innvoationstopf
- Thema und Ausschreibung
Für die Themenwahl und die Formulierung des Ausschreibungstextes zeichnet der Vorstand
der KUPF - Kulturplattform Oberösterreich verantwortlich.
Die Themen ergeben sich zumeist aus aktuellen kulturpolitischen Zusammenhängen und Notwendigkeiten, oder aufgrund aktueller Diskussionen im künstlerischen / kulturellen Feld.
Die entwickelten Themen werden mit der Landeskulturdirektion und dem Landeskulturreferenten besprochen.
Die gesamte Abwicklung der Ausschreibung (grafische Gestaltung, Versand, Kontakt zu EinreicherInnen, Beratung) wird vom Büro der KUPF - Kulturplattform Oberösterreich und einzelnen Vorstandsmitgliedern geleistet.
Üblicherweise ist die Einreichfrist ca. 4 Monate, um den EinreicherInnen genügend Zeit für die Konzeption der Projekte zu ermöglichen.
Die Kriterien für die Einreichungen werden beinahe jährlich adaptiert, um aktuellen
Entwicklungen Rechnung zu tragen. (zu den aktuellen Kriterien des Innovationstopf) - Vergabe / Jury
Die Auswahl der Projekte welche zur Finanzierung vorgeschlagen werden, erfolgt durch eine unabhängige Jury. Die Jury wird vom Vorstand der KUPF - Kulturplattform Oberösterreich bestellt. Kriterien für die Besetzung der Jury sind: Regionale Streuung, ExpertInnen im jeweiligen Themengebiet, Bezug bzw. Wissen über die Kulturszene. Darüber hinaus wird die Jury paritätisch nach Geschlecht besetzt, und es muss mindestens ein/e MigrantIn in der Jury vertreten sein.
Die Jurierung erfolgt in einer offenen Sitzung, bei welcher vor allem EinreicherInnen eingeladen sind, die Entscheidung über ihr Projekt mitzuverfolgen, allerdings haben die BesucherInnen der Jurysitzung kein Mitspracherecht. - Mittelvergabe / Abrechnung
- Land Oberösterreich
Das Land Oberösterreich fördert jährlich mit mindestens 75.000,- EUR Projekte aus dem
Innovationstopf.
Inhaltliche Entscheidungen trifft das Land hierbei keine, ebensowenig wie Einspruch gegen die Zuweisung der Mittel erfolgt. Die ist ausschliesslich der Jury überlassen.
Rein theoretisch könnte die Jury ein Projekt auch ausfinanzieren, wobei die ProjekträgerInnen angehalten sind, zusätzliche Finanzierungs- und Eigenmittel im Budgetplan auszuweisen. - Institut für Kunst und Volkskultur
Dem Institut für Kunst und Volkskultur im Amt der OÖ Landesregierung werden nach der Jurysitzung die jurierten Projekte mit Förderansuchen und Fördererklärung übergeben. Diese Projekte erhalten das Projektgeld direkt vom Institut für Kunst und Volkskultur und müssen auch die Subventionsabrechnung mit dem Institut für Kunst und Volkskultur durchführen. Die
KUPF - Kulturplattform Oberösterreich ist nach der Übermittlung der Projekte mit dem weiteren Förderverlauf nicht mehr befasst.
- Land Oberösterreich
- Öffentlichkeitsarbeit
Die KUPF - Kulturplattform Oberösterreich bemüht sich für die einzelnen Projekte im Projektzeitraum verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Einerseits werden die Projekte in den KUPF eigenen Medien (Zeitung, Radio, Website) präsentiert und begleitet, andererseits werden auch über Presseaussendungen die Projekte einer größeren Öffentlichkeit präsentiert.

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